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AGB

  1. Das Mindestalter für alle Kurse beträgt 16 Jahre.

  2. Die Kursanmeldung erfolgt persönlich oder schriftlich per Fax, Post, Online oder E-Mail und wird mit Eingang bei UNIPARK-INSTITUT verbindlich. Der Vertrag wird mit der Kursbestätigung durch UNIPARK-INSTITUT gültig.

  3. Bei Kursanmeldung wird eine Anzahlung von 260 € fällig. Zusammen mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer eine Aufstellung über die restlichen Kosten. Die restliche Kursgebühr muss spätestens bei Kursbeginn bezahlt werden, bei Kursen ab 3 Monaten Dauer kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Alle Bankgebühren gehen zu Lasten des Teilnehmers. Bei Zahlung mit der Kreditkarte erheben wir eine Gebühr von 3,8%.

  4. Ist eine offizielle Kurseinladung zur Vorlage bei einer deutschen Botschaft oder einem Konsulat notwendig, sind hierfür alle Kursgebühren im Voraus zu entrichten. Eine Rückerstattung der kompletten Kursgebühren ist nur bei Vorlage des Visumsabsageschreibens zulässig.

  5. Bei Rücktritt wird die Kursgebühr nicht erstattet, wenn die Kündigung mehr als 30 Tage vor Kursbeginn nicht schriftlich bei Unipark-Institut eingeht. Bei einer späteren Abmeldung verfällt die Anzahlung von 260 €. Nach Kursbeginn sind ein Rücktritt oder ein Verkürzen des gebuchten Kurses nicht mehr möglich. Eine Kurspause kann man nur nach 6 Monaten oder nach Absprache einlegen. Bei Nichterscheinen sind die kompletten Kursgebühren und die Unterkunftskosten zu zahlen. Diese Regelungen gelten nicht bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts.

  6. Eine Umbuchung der gebuchten Leistungen (z.B. Änderung des Kurstermins) ist in Ausnahmefällen zulässig und erfolgt in Absprache mit dem Unipark-Institut. Für jegliche Umbuchung wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 50, – fällig.

  7. Durch eigenes Verschulden versäumter Unterricht wird nicht erstattet. Am ersten Kurstag findet ein schriftlicher und mündlicher Einstufungstest statt. Hierdurch eventuell entfallender Unterricht wird nicht nachgeholt oder erstattet.

  8. Programmänderungen der Kurse vorbehalten. In Ausnahmefällen kann die Höchstteilnehmerzahl um 1 oder 2 Personen überschritten werden. Beachten Sie bitte, dass Sie am Kurs teilnehmen müssen. Eine Erstattung der Kursgebühren nach Bestätigung der Kursteilnahme ist ausgeschlossen. Falls der Anzahl der Kursteilnehmer unter 7 liegt, können wir den Kurs nicht starten in diesem Fall erfolgt die Einschreibung der Teilnehmer automatisch auf den nächsten liegenden Kurstermin. Falls der Teilnehmer dies zeitlich nicht realisieren kann, erhält er maximal 50% der gebuchten Kursgebühren zurück. Das Unipark Institut bietet Vorbereitungskurse (Präsenz und Online) mit den Schwerpunkten T-Kurs, M-Kurs und W-Kurs an und begleitet seinen Teilnehmern bis zur Feststellungsprüfung (FSP). Die Online- Vorbereitungskurse werden nur im jeweiligen 1. Semester (WS und SS) angeboten. Die Vorbereitungskurse im 2. Semester (WS und SS) werden Vorort gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern aus verschiedenen Orten durchgeführt. Damit gelten in diesem Fall die allgemeinen Geschäftsbedingung des jeweiligen Partners.

  9. Weder Unipark-Institut noch die Gastfamilien übernehmen für Minderjährige eine Aufsichts- oder Sorgfaltspflicht. Eltern, die Studenten unter 18 Jahren anmelden, erklären sich damit einverstanden.

  10. Der Kursteilnehmer hat selbst und auf eigene Kosten Sorge zu tragen, dass sein Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig ist und er die/das etwaige erforderliche Einreise- und Aufenthaltsgenehmigung/Visum besitzt. Der Kursteilnehmer ist für den Abschluss einer Kranken-, Unfall-, Haftpflicht und Hausratsversicherung selbst verantwortlich. Das Unipark-Institut übernimmt keine Haftung in diesem Bereich. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die in den Instituten geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten.

  11. Alle von Teilnehmern erhobenen persönlichen Daten werden entsprechend den datenschutzrechtlichen Bedingungen behandelt.

  12. In Einzelfällen können abweichend von diesen Teilnahmebedingungen Sondervereinbarungen getroffen werden.

  13. Das Unipark-Institut haftet weder für sich noch für seine Mitarbeiter für die Nichterfüllung seiner Vertragsverpflichtungen oder Schäden, soweit diese auf höhere Gewalt, insbesondere Feuer, Wasser, Unwetter oder sonstige Naturereignisse, Explosion, Streik, Krieg, Aufruhr oder sonstige außerhalb des Verantwortungs-/ Einflussbereiches des UNIPARK-INSTITUTS liegende Gründe zurückzuführen sind.

  14. Mit Vertragsunterzeichnung (Kursanmeldung) am Unipark Institut erklärt jede Vertragspartei, dass die gemeinsame Vertragsbeziehung, wie Betreuung und Hilfeleistung bei der Visumbeantragung sowie bei den Behördengängen, nicht für eine Asylantragstellung vorgetäuscht, benutzt oder ermöglicht wird. Darüber hinaus wird ausdrücklich mit Vertragsunterzeichnung sich einverstanden erklärt, dass die Vertragsparteien nur den Vertrag unterzeichnen, um die Dienste vom Unipark-Institut in Anspruch zu nehmen und keine verdeckten Handlungen in Bezug auf die Regelungen des AsylG zu ermöglichen. Die Vertragsunterzeichnung dient allein dem Zweck eine auf vereinbarte Dauer angelegte Lern- oder Studiumsbeziehung zu begründen. Die Vertragsparteien bestätigen mit Unterzeichnung des Vertrages, dass von Seiten des Unipark-Instituts weder eine Anstiftung noch eine Beihilfe zur Asylantragstellung bezweckt ist.

  15. Der Gerichtsstand ist Dresden.

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