Was ist das Studienkolleg

Was ist das Studienkolleg?

Das Studienkolleg richtet sich an internationale Studienbewerber/innen, deren Sekundarschulzeugnis (und gegebenenfalls Hochschulaufnahmeprüfung) aus dem Heimatland nur bedingt mit der deutschen Hochschulreife vergleichbar ist. Bevor diese Bewerber/innen ein Fachstudium an einer deutschen Universität aufnehmen können, müssen sie erfolgreich die so genannte „Feststellungsprüfung (FSP)“ (kurz für: Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland) ablegen.

Auf diese Feststellungsprüfung bereiten sich die Bewerber/innen während eines einjährigen Kurses auf dem Studienkolleg sowohl sprachlich als auch fachlich vor.

Wo ist das Studienkolleg?

Das Studienkolleg befindet sich in Dresden auf der Lingnerallee 3, 01069.

Studienkolleg in Dresden

Tel. : +49 351 4845 3740

E-Mail: studienkolleg@unipark-institut.de

Wer darf aufs Studienkolleg?

In das Studienkolleg Dresden können nur Studierende aufgenommen werden, die in einer Aufnahmeprüfung (Einstufungstest) nachzuweisen sind. Studienbewerber/innen können sich direkt für das Studienkolleg anmelden. Wer plant, zukünftig an einer deutschen Universität zu studieren, richtet daher seine Bewerbung innerhalb der Fristen an das Studienkolleg Dresden. Nach Prüfung der Unterlagen entscheidet diese über eine mögliche Einladung zum Studienkolleg.

Wie ist das Studienkolleg aufgebaut?

Anders als die Universität hat das Studienkolleg noch schulischen Charakter. Sie lernen in einem festen Klassenverband und müssen anwesend sein. Das Wochenpensum umfasst in der Regel 32 Stunden. Der einjährige Vorbereitungskurs besteht besteht aus 2 Semestern und dauert zehn Monate und bereitet auf die Feststellungsprüfung des Schwerpunktkurses T, M, W-Kurse vor:

  • T-Kurse (Studienkolleg) für alle mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Studienfächer,
  • M-Kurse (Studienkolleg) für Medizin, Pharmazie, Biologie und verwandte Fachrichtungen,
  • W-Kurse (Studienkolleg) für alle wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Studienfächer und

Was gibt es außerdem zu beachten?

Auf die Feststellungsprüfung kann man sich nach vorheriger Genehmigung auch im Selbststudium vorbereiten. Fast alle Universitäten lassen allerdings Direktkandidat/innen zu dieser Prüfung nur dann zu, wenn nach vorheriger Beratung durch das Studienkolleg bzw. eine intensive (private) Vorbereitung auf die Prüfung erfolgte.

 

Bitte beachten Sie auch, dass die Fachbindung aus einem im Heimatland erworbenen Sekundarschulzeugnis nicht durch den Besuch eines fachfremden Kurses im Studienkolleg aufgehoben, bzw. erweitert werden kann. Weist Ihr Zeugnis also beispielsweise einen naturwissenschaftlichen Schwerpunkt aus, so können Sie auf dem Studienkolleg auch nur Kurse dieser Richtung besuchen.

 

Einige Studienkollegs bieten eine „externe Feststellungsprüfung“ ohne den Besuch des Studienkollegs an. Hierfür können andere Fristen und Voraussetzungen gelten als für die Bewerbung zum Studienkolleg.

 

Studienbewerber können es sich aber nicht aussuchen, ob sie das Studienkolleg besuchen wollen, stattdessen hängt es von ihrer Hochschulzugangsberechtigung ab:

 

  • Bewerber, deren ausländische Zeugnisse bereits dem Standard des
    deutschen Abiturs entsprechen, können nicht ins Studienkolleg.
  • In einigen Fällen können aber Bewerber, die nur Fächer einer bestimmten Fachrichtung studieren dürfen, einen Studienkollegs-Kurs absolvieren, um ihre Fachbindung zu erweitern: Dann dürfen sie anschließend auch Fächer einer anderen Fachrichtung studieren.
  • Bewerber, die in Deutschland gar keine Hochschulzugangsberechtigung haben, dürfen auch nicht ins Studienkolleg. Sie müssen sich zuerst in ihrem Heimatland für den Zugang zum Studienkolleg qualifizieren.