Staatlich anerkannte interne Feststellungsprüfung (FSP)

Die Feststellungsprüfung ist für Studienkollegiaten notwendige Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland. In Schwerpunktkursen (M-Kurs, T-Kurs und W-Kurs) sind drei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung abzulegen.

Interne FSP mit Vornoten
 
Studienkollegiaten, die das Studienkolleg besuchen, erhalten in allen Fächern eine Semesternote für die Leistungen im ersten und zweiten Semester. Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf Deutsch, Mathematik und (Physik oder Chemie). Auf die mündliche Prüfung im jeweiligen Fach kann verzichtet werden, wenn sich als Durchschnitt aus Semesternote und schriftlicher Prüfung mindestens die Note 2,5 ergibt und die Abweichung höchstens eine Note beträgt. Sind in mindestens zwei Fächern beide Noten (Semesternote und schriftliche Prüfung) nicht ausreichend, so gibt es keine mündliche Prüfung und die FSP ist nicht bestanden.
Staatlich anerkannte interne Feststellungsprüfung (FSP)