UNIPARK INSTITUT
- C1 Deutsch für Mediziner
C1 Fachsprache für ausländische Mediziner
Der Deutschkurs C1- Medizin dient zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung vor der sächsischen Ärztekammer um eine vorübergehende Berufserlaubnis bzw. die Approbation in Deutschland zu erlangen. Im Unterricht wird sowohl die Allgemeinsprache (Intensivkurs C1) als auch die medizinische Fachsprache vermittelt. Hier gibt es spezielle Ausrichtung für die Berufsgruppen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker. Das Unipark freies Sprachinstitut als Bildungsträger ist nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert. Damit sind die Maßnahmen förderungsfähig durch die Agentur für Arbeit.Zahnärzte und Apotheker.
Die Prüfung ist praxisnah gestaltet. Sie findet in Form einer Einzelprüfung statt und dient zur Feststellung der für den Arztberuf erforderlichen Fachsprachenkenntnisse in der mündlichen und schriftlichen Kommunikation. Die Prüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern, davon sind mindestens zwei Ärzte.Die Prüfung gliedert sich in drei Teile mit jeweils ca. 20 Minuten Dauer. Zu Beginn stellt sich die Prüfungskommission vor und bittet auch Sie, sich kurz vorzustellen (bisheriger Werdegang, weitere Ziele).
Sie führen mit einem Patienten ein Anamnesegespräch durch, wie es Ihnen aus Ihrem Behandlungsalltag bekannt ist. Die Rolle des Patienten übernimmt ein Mitglied der Prüfungskommission. Dieser wird Ihnen vorgegebene Informationen über seinen Gesundheitszustand machen. Sie können sich hierzu Notizen, gegebenenfalls auch in Ihrer Muttersprache anfertigen. Erläutern Sie dem Patienten Ihre Verdachtsdiagnosen und machen Sie Vorschläge zu weiteren Untersuchungswegen/Behandlungsmöglichkeiten. Reagieren Sie auf mögliche Rückfragen des Patienten. Hierbei ist eine für Patienten und Angehörige (also medizinische Laien) verständliche Sprache zu wählen.
Im zweiten Teil sollen Sie die Anamnese und das weitere Vorgehen schriftlich und in Deutsch in ganzen Sätzen dokumentieren. Dafür erhalten Sie ein vorbereitetes strukturiertes Formular. Die von Ihnen während des Arzt-Patienten-Gespräches gemachten Aufzeichnungen können Sie benutzen. Ebenso wird ein medizinisches Fachwörterbuch zur Verfügung gestellt. Weitere Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. Ziel ist die Erfüllung der allgemeinen Dokumentationspflicht sowie eine verständliche und vollständige Information der weiter behandelnden Ärzte.
Sie führen mit einem Patienten ein Anamnesegespräch durch, wie es Ihnen aus Ihrem Behandlungsalltag bekannt ist. Die Rolle des Patienten übernimmt ein Mitglied der Prüfungskommission. Dieser wird Ihnen vorgegebene Informationen über seinen Gesundheitszustand machen. Sie können sich hierzu Notizen, gegebenenfalls auch in Ihrer Muttersprache anfertigen. Erläutern Sie dem Patienten Ihre Verdachtsdiagnosen und machen Sie Vorschläge zu weiteren Untersuchungswegen/Behandlungsmöglichkeiten. Reagieren Sie auf mögliche Rückfragen des Patienten. Hierbei ist eine für Patienten und Angehörige (also medizinische Laien) verständliche Sprache zu wählen.
Im nächsten Teil stellen Sie den Patienten im Rahmen eines Übergabegespräches einem ärztlichen Kollegen vor. Sie geben die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an ein ärztliches Mitglied der Prüfungskommission weiter. Sie besprechen Verdachts- und Differentialdiagnosen, Diagnostische Maßnahmen und Therapien. Hierbei muss das deutsche medizinische Vokabular genutzt werden im Sinne der ärztlichen Fachsprache.
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nehmen die Bewertung der Prüfung nach einem einheitlichen, strukturierten Schema gemeinsam vor und teilen das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung dem Prüfungskandidaten mit. Das Prüfungsergebnis wird im Anschluss der Approbationsbehörde mitgeteilt. Die weitere Bearbeitung erfolgt dort. Im Falle des Nichtbestehens kann die Fachsprachenprüfung mehrmals wiederholt werden. Es muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die Anzahl der Wiederholungsprüfungen ist nicht begrenzt. Die Gebühr in Höhe von 425 EUR ist jeweils erneut zu entrichten.